August 2005
Vor dem 1. Juli 2000 fielen Tafeltrauben gesetzlich unter das Weinrecht. Dies bedeutete, dass Tafeltrauben nur innerhalb von abgegrenzten Rebflächen mit einer entsprechenden Genehmigung angebaut werden konnten. Die Lockerung dieser Regelung (durch Verordnung EG Nr. 1493/99) schafft für Obstbauern, aber auch für Freizeitgärtner neue Perspektiven. Es können nun alle, ohne Einschränkung der Anbaufläche und Genehmigung, Esstrauben anbauen. Es sind jedoch nur solche Sorten zu verwenden, die auch als Tafeltrauben klassifiziert sind. Wird in größerem Stil angebaut, so bedarf dies allerdings einer Anmeldung bei der zuständigen Behörde.