Gartenberatung: Das geht gar nicht! Diese Hausmittel haben im Garten nichts verloren

Einleitung

Juni 2019 Die Gartensaison läuft in vollem Gange, es wächst, blüht und summt. Doch nicht jede Pflanze, jedes Kleintier oder Insekt ruft beim Hobbygärtner Freude hervor. Wer gegen Unkraut & Co. vorgehen möchte, greift oftmals zu einem Pflanzenschutzmittel. Diese sind zwar auf ihre Wirkung getestet, aber bei unsachgemäßem Umgang durchaus gefährlich für Mensch und Umwelt.

Salz sollte nicht zum Einsatz kommen.

Im Zuge der aktuellen Diskussion um Herbizide, allen voran sei hier der Wirkstoff Glyphosat genannt, greifen Hobbygärtner bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen gerne zu sogenannten Hausmitteln wie Salz oder Essig(essenz). Das ist jedoch als rechtswidrig einzustufen, denn nach § 3 Pflanzenschutzgesetz darf Pflanzenschutz nur nach „guter fachlicher Praxis“ durchgeführt werden. Zwar sind Salz und Essig keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Nutzt man sie aber als solche, in diesem Fall um Pflanzen abzutöten, ist das der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels gleichzustellen und unterliegt somit dem Pflanzenschutzgesetz. Zudem darf man Pflanzenschutzmittel nach § 12 Pflanzenschutzgesetz nur auf Freiflächen anwenden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden – auf befestigte Flächen, wie Garageneinfahrt oder gepflasterte Wege zum Haus, trifft dies mit Sicherheit nicht zu.

Selbst auf Gartenflächen streuen Sie besser kein Salz auf unerwünschte Pflanzen: Regen wäscht es in die Erde, wirkt nicht wie beabsichtigt. Der Boden versalzt und der pH-Wert nimmt stark ab. Durch Versalzung und Übersäuerung verkümmern die Kulturpflanzen bzw. gehen gar ein. Das betrifft auch viele nützliche Bodenlebewesen, die über kurz oder lang geschädigt werden können.

Der Griff zum Haushaltsessig für die Unkrautbekämpfung ist gleichfalls unzulässig. Die Europäische Union erteilt dem Grundstoff Essig in einer sogenannten Durchführungsverordnung keine Genehmigung für diesen Einsatzzweck. Hintergrund sind hier gesundheitliche Gefahren, welche durch die Dämpfe für den Anwender entstehen können.

Tabakbrühe sollte nicht zum Einsatz kommen.

Zur Insektenabwehr kursieren ebenfalls Empfehlungen für allerlei alte und effektive Hausmittel, zum Beispiel Tabak-Brühe. Dafür wird Tabak mit Wasser aufgekocht und abgeseiht. Die abgekühlte Brühe sprüht man auf befallene Blätter und junge Triebe. Das darin enthaltene Nikotin ist ein sehr starkes Nervengift und tötet Blattläuse sowie andere Schadinsekten zuverlässig ab. Im Garten zieht das jedoch auch Bienen, Nützlinge und andere Insekten in Mitleidenschaft. Obendrein sollte die Gefährdung für den Anwender nicht unterschätzt werden. Es hat schließlich seine Gründe, warum der Gebrauch von gekauften, genauso wie von selbst hergestellten nikotinhaltigen Präparaten als Insektizide schon seit den 70er-Jahren im Hausgarten verboten ist.

Hobbygärtner stehen bei der Verwendung von Hausmitteln also vor schwierigen rechtlichen Situationen.

Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung: Rapsöl ist in der EU als Wirkstoff zugelassen und wird als Pflanzenschutzmittel bei der Bekämpfung von Schadinsekten eingesetzt. Aus dieser Zulassung ergibt sich allerdings, dass ein in der Küche verwendetes Rapsöl nicht mehr selbst angemischt als Insektizid eingesetzt werden darf.

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