Polle-Valder, Angelika
noch keine KommentareFeuer und Flamme / Seite 3
Dezember 2017
nach obenKein Feuer ohne Schornstein

© Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
nach obenStichwort Schornstein

© Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
des Bundesverbandes des
Schornsteinfegerhandwerks.
Welche Genehmigungen braucht man, wenn man einen Kaminofen aufstellen möchte?
Der Einbau eines Kaminofens ist generell ein verfahrensfreies Vorhaben, allerdings besteht nach Einbau die Abnahmepflicht. Daher ist es sinnvoll, vor dem Kauf einer Feuerstätte mit dem Schornsteinfeger und dem Fachbetrieb über Ihre Vorstellungen zu sprechen, um unter anderem die optimale Leistung der Feuerstätte festzulegen. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde (z. B. Bauamt) Ihrer Gemeinde. Zur Abnahmepflicht: Als Betreiber einer Feuerstätte sind Sie vor Inbetriebnahme verpflichtet, den bevollmächtigten Schornsteinfeger über die Installation Ihres Ofens zu informieren. Nachdem die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen worden ist, überprüft dieser die sichere Abführung der Abgase und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben wie zum Beispiel die Abstände von Feuerstätte und Verbindungsstück zu brennbaren Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen.
Eignet sich ein vorhandener Schornstein für die geplante Feuerstätte?
Ob ein vorhandener Schornstein für den Anschluss an eine Feuerstelle geeignet ist, richtet sich in erster Linie nach dem Schornstein-Querschnitt sowie nach dessen Position auf dem Dach. Denn Höhe und Abstand zum Nachbargebäude sind gesetzlich festgelegt, um unerwünschte Immissionen und Geruchsbelästigungen zu verhindern.
Der Schornstein muss für die Feuerstätte geeignet sein und individuell zu dem Gebäude passen. Lassen Sie sich das unbedingt vor Inbetriebnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestätigen.
Worauf muss man bei der Auswahl des Kaminofens achten?
Grundsätzlich gilt, dass die Leistung der Feuerstätte dem tatsächlichen Wärmebedarf angepasst werden muss – hierdurch wird ein Überhitzen des Raumes verhindert. Bei überhöhter Leistung in Relation zum zu beheizenden Raum steigt die Feinstaubbelastung. Für Kaminöfen, die in der Übergangszeit mitheizen, sind Leistungen im Bereich zwischen 5 und 12 kW üblich, der Bedarf sollte aber vorab vom Profi berechnet werden. Für kleine Räume und stark gedämmte Häuser reicht eine deutlich geringere Leistung von ca. 5 kW. Je nach Gerätegröße sind das Gewicht und damit auch die Statik des Hauses zu beachten. Verlangen Sie beim Kauf die Herstellerbescheinigung, die Ihnen bestätigt, dass die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) eingehalten werden. Stimmen Sie alles im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger ab. Sonst ist nachher der Ofen fehlerhaft installiert und der Kollege kann die Anlage nicht abnehmen.
Weitere Informationen unter www.schornsteinfeger.de
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