November 2014 Seit dem 1. September 2014 dürfen neue Staubsauger nicht mehr als 1.600 Watt Leistung haben. Gleichzeitig müssen diese Geräte auch ein EU-Energielabel tragen, wie man es bisher schon von anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt. Ziel der neuen Verordnung ist es, im Haushalt Energie einzusparen und das möglichst ohne Komfortverlust.
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Das neue Label nennt nicht nur die Energieeffizienzklasse. Mit Angaben zu Reinigungsleistung, Lautstärke, Reinheit der Abluft und zum durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch werden detaillierte Zusatzinformationen gegeben. Dank der Kennzeichnung können alle neuen Modelle direkt miteinander verglichen werden − das schafft Transparenz für die Verbraucher.
Im Jahr 2017 werden die Vorgaben noch einmal verschärft. Dann wird die Leistungsaufnahme von Staubsaugern auf 900 Watt begrenzt. Deshalb muss aber künftig nicht länger gesaugt werden. Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems. Dank der Verwendung sehr effizienter Motoren und durch Weiterentwicklungen am Gerät, beispielsweise an der Bodendüse, an Saugschläuchen und -rohren, wird der Wirkungsgrad erhöht. Die Reinigungsleistung bleibt gleich oder verbessert sich sogar.
Mit den Staubsaugern VC 6 und VC 6 Premium hat zum Beispiel der Hersteller Kärcher zwei neue Geräte der Energieeffizienzklasse A im Sortiment. Mit nur 600 Watt Leistung erfüllen sie schon heute die Kriterien für 2017. Sie verbrauchen nicht nur weniger Strom, sie sind auch leiser als ihre Vorgängermodelle und überzeugen mit guter Reinigungsleistung. Beide Sauger sind mit einem HEPA 12-Filter ausgestattet.
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