Schutz vor dem Wasser: Technische Hilfen von Pumpen bis Schotts
August 2013 In ganz Deutschland herrschte im Juni Ausnahmezustand. Besonders im Norden, in Sachsen-Anhalt und in Bayern traten Flüsse über die Ufer und überschwemmten das ganze Land. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hingegen wurde das Hochwasser durch plötzliche Starkregenfälle ausgelöst.

Mehr als 19.000 Bundeswehrsoldaten und Reservisten sowie 70.000 Feuerwehrleute waren seit dem 3. Juni im Einsatz, um den Opfern der Flut helfend zur Seite zu stehen. Sowohl präventive Hilfe mit der Unterstützung und dem Ausbau von Dämmen, dem Dichten von Wohnhaustüren und der Evakuation einiger Dörfer und Stadtteile wurde geleistet, als auch Hilfe beim Restaurieren des Schadens. Auch die Bundesregierung sicherte den Flutopfern Unterstützung in Höhe von acht Milliarden Euro zu. Denn die Wassermassen übertretender Flüsse und Starkregen haben verheerende Schäden verursacht. Zwar haben auch die Bundesverkehrswege Schaden davon getragen, und die Deutsche Bahn hat durch Hochwasserschäden und Zugausfälle einen geschätzten dreistelligen Millionenbetrag verloren, doch noch schlimmer hat es die Privathaushalte getroffen.
Ganze Straßen standen meterhoch unter Wasser, wodurch Häuser beschädigt, Keller vollgelaufen und hohe Sachschäden entstanden sind. Viele Menschen haben ihr zu Hause mit allem Hab und Gut verloren.
Doch kann man sein Haus überhaupt vor diesen Naturgewalten schützen?
Ja, das kann man – wenn auch in Grenzen. Gerade, wenn man in überschwemmungsgefährdeten Gebieten lebt, wie in der Nähe von Flüssen, sollte man über dauerhafte Investitionen in den Schutz seines Hauses nachdenken.
Inhalt
nach obenDas Wasser vom Haus weg lenken
Auch wenn man nicht in der Nähe eines Gewässers lebt, kann der Keller schnell unter Wasser stehen. Der Grund: Starkregen bei Unwettern. Ein kleiner Versickerungs-Test zeigt, wie schnell sich das Wasser auf Ihrem Grundstück sammelt und nicht mehr abfließen oder versickern kann. Denn Wasser, das abfließen kann, wird sich zwangsläufig irgendwann den Weg in Ihr Haus suchen. Für diesen Test müssen Sie diesen Zustand "in Klein" simulieren. Graben Sie dazu ein Loch der Maße 50 × 50 × 50 cm und füllen Sie es wiederholt zwei Stunden lang mit Wasser auf, um den Boden mit Wasser zu sättigen. Füllen Sie dann 30 cm Wasser auf. Nach 10 Minuten wieder mit einem Messzylinder bis zur 30-cm-Markierung nachfüllen. Wiederholen Sie diesen Schritt mindestens drei Mal. Mussten Sie weniger als 1,5 Liter nach 10 Minuten nachfüllen, haben Sie es mit einem sehr gering versickerungsfähigen Boden zu tun. Ab 3 Liter nach 10 Minuten ist Ihr Boden sehr gut versickerungsfähig.
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nach obenUnterirdische Sicherung ihres Hauses

Sollte der Abwasserkanal höher als die Entwässerungstelle liegen, empfiehlt sich zudem eine Pumpstation, beispielsweise von Jung Pumpen. Diese pumpt Abwasser auf die Höhe der Entwässerungsstelle, sodass es problemlos abfließen kann.
Wenn sich also die Waschmaschine oder ähnliche abwasserproduzierende Geräte im Keller befinden, brauchen sie wahrscheinlich eine Pumpe oder Hebeanlage, da der Keller oft unterhalb des Kanalanschlusses liegt.
nach obenGebäudeöffnungen dauerhaft schützen


nach obenAbsenkbare Barriere

nach obenAnschriften
- ACO Passavant GmbH, Im Gewerbepark 11c, 36457 Stadtlengsfeld, www.aco-haustechnik.de
- AQUA-STOP, Hochwasserschutz GmbH, Hofgründchen 55, 56564 Neuwied, www.aquastop.de
- Otto Graf GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2–6, 79331 Teningen, www.graf-online.de
- Zentrum für Hochwasserschutz, A 8010 Graz, www.hochwasser.at
- GRUNDFOS GmbH, Schlüterstraße 33, 40699 Erkrath, www.grundfos.com
- JUNG PUMPEN GmbH, Industriestraße 4–6, 33803 Steinhagen, www.jung-pumpen.de
- RS Stepanek KG, Limburger Straße 78, 65555 Limburg/ Offheim, www.rs-stepanek.de
- KESSEL AG, Bahnhofstraße 31, 85101 Lenting, www.kessel.de
Schlagworte dieser Seite
Abwasserkanal, Drainage, Entwässerungstelle, Hochwasser, Hochwasserschutz, Keller, Naturgewalten, Opfern der Flut, Pumpstation, Rückschlagklappe, Rückstauautomaten, Starkregen-Schotts, Wassermassen, ÜberschwemmungBitte melden Sie den Kommentar nur, wenn er andere Menschen beleidigt, beschimpft oder diskriminiert, oder Äußerungen enthält, die Gesetze verletzen (beispielsweise zu einer Straftat aufrufen).