Frischkur für die FassadeSeite 4

Einleitung

Juni 2018

Im Interview nach oben

Welche Regeln und Vorschriften es zu beachten gilt und noch weitere Tipps verrät uns der Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Szubin, Berater vom Verband Wohneigentum NRW.

Darf ich die Fassade meines Hauses so gestalten wie ich möchte?
Vom Prinzip her schon. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Vorschriften. So regelt zum Beispiel in Bergarbeitersiedlungen eine sogenannte Gestaltungssatzung die Optik. In typischen 50er-Jahre-Siedlungen kommen Gestaltungssatzungen nicht so häufig vor. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich vor einer geplanten Maßnahme bei der Gemeinde nach einem Bebauungsplan und einer Gestaltungssatzung zu erkundigen.

Muss ich meinen Nachbarn fragen?
Der Nachbar muss zwar nicht um Erlaubnis gefragt werden, aber ihn gänzlich außen vor zu lassen und nicht zu informieren, kann zu einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis führen. Außerdem sollte der Hausbesitzer immer auf das Orts- und Landschaftsbild Rücksicht nehmen.

Wenn ich mich für ein Wärmedämmverbundsystem entscheide, muss ich dann als Dämmstoff Polystorol wählen?
Nein. Dieser Dämmstoff ist zwar im Vergleich preiswert, aber es gibt Alternativen: Heute gibt es auch Wärmedämm-Verbundsysteme mit Holzfaser-Dämmung, die ebenso gut für den Massivbau geeignet sind. Sie verbinden eine geringe Wärmeleitfähigkeit mit einer einfachen Handhabung und einer positiven Ökobilanz. Auch eine Dämmung aus Steinwolle wäre eine Alternative.

Haben Sie noch einen Tipp für unsere Leser?
Wenn für eine Fassadenrenovierung ein Gerüst aufgestellt werden muss, dann lohnt es sich, neben der ästhetischen Aufwertung des Hauses auch, wenn möglich, gleich die energetischen Optimierungen einzuplanen.

Wichtige Begriffe nach oben

In einigen Baugebieten müssen Regeln und Vorschriften beachtet werden. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  • Bebauungsplan: Der Textteil des Bebauungsplans enthält unter anderem auch Vorgaben zu Materialien und Farben, die die Optik eines Hauses bestimmen (Bedachung, Fensterrahmen, Einfriedung, Antennen, etc.).
  • Gestaltungssatzung: Diese Vorgabensammlung kann im oben genannten Bebauungsplan enthalten oder als einzelne Satzung auftreten. Hier steht die äußere Gestaltung von Haus und Grundstück im Vordergrund – bis zu Zaun, Begrünung und Dekoration im Garten.
  • Allgemeine Baugenehmigungen: Natürlich sind neben den vorgenannten Regelungen auch die allgemeinen Bauregelungen zu beachten. Ergeben sich im Rahmen der Modernisierung erhebliche Umgestaltungen, dann muss gegebenenfalls eine Baugenehmigung eingeholt werden.
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