Bauen: Platzreserve im Keller

Einleitung

Februar 2021 Hobbyraum, privates Fitnessstudio, Sauna oder Heimkino? Wenn dafür noch Platz in Ihrem Keller ist, gibt es einiges zu beachten, bevor Sie die Räume ausbauen, umbauen und neu nutzen.

Hobbyraum

In vielen Kellern schlummern Wohnreserven. Das gilt besonders, seit die Heiztechnik immer schlanker wird. Das Untergeschoss bietet oft Platz für zusätzliche Wohnwünsche. Häufig wird das Souterrain für die Kinder ausgebaut. Von einem zusätzlichen Spielraum für kleinere Kinder bis hin zu einem Teenager-Zimmer ist vieles möglich. In diesem Fall bietet es sich an, eine offene Treppe einzubauen. Umso leichter lässt sich der Wohnkeller ins Familienleben integrieren. Für viele eignet sich das Souterrain, um ein zusätzliches Arbeitszimmer zu gewinnen. Auch ein Rückzugsbereich für Gäste oder sogar eine Einliegerwohnung für Pflegepersonal oder zum Vermieten sind je nach Kellergröße möglich. Die wichtigsten Faktoren, die dafür vorhanden sein müssen: Wärme, Tageslicht (für ein Büro oder Spielzimmer), gute Belüftung und eine Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent.

Wer dagegen den Keller ausbauen und zum Fitness- oder Musikraum umgestalten möchte, sollte wegen des Geräuschpegels lieber eine Tür einsetzen. Das gilt auch für den Umbau des Kellerraums zu einem Heim-Kino. Hierfür braucht man so gut wie kein Tageslicht. Also ist ein Raum mit Lichtschächten oder nur kleinen Fenstern geradezu ideal.

Rechtliche Vorgaben nach oben

Prüfen Sie vor dem Kellerausbau, ob Sie für die neue Nutzung eine Genehmigung brauchen.

Wenn Sie als Eigentümer den Keller nur als Gästezimmer, Hobbyraum oder Arbeitszimmer selbst nutzen wollen, brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Soll allerdings eine separate Einliegerwohnung entstehen und diese auch vermietet werden, ist eine Baugenehmigung nötig. Die Anforderungen dafür sind hoch, und ob diese sogenannte Nutzungsänderung überhaupt möglich ist, erfahren Sie beim örtlichen Bauamt. Gibt es hier grünes Licht, gelten vor einem Ausbau die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Die Deckenhöhe muss mindestens 2,30 m betragen. In einigen Bundesländern sogar noch mehr: So verlangt das Baurecht beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfalen 2,40 m Deckenhöhe. Erst dann gilt ein Zimmer im ausgebauten Keller als „Aufenthaltsraum“ im baurechtlichen Sinne. Auch Details wie mindestens 90 cm breite Eingangstüren (§ 37 der BauO NRW), der Brandschutz oder die Fensterflächen und vieles mehr spielen eine Rolle. Da jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung hat, können die jeweiligen Vorschriften ganz unterschiedlich sein. Was in Hessen erlaubt ist, kann in Niedersachsen verboten sein.

Tageslicht reinlassen nach oben

Vom ungenutzten Zimmer zum Werkzeugkeller
Fitnessraum

Tageslicht trägt maßgeblich zum Wohnkomfort bei. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Licht ins Untergeschoss zu lotsen, selbst wenn an den Seitenwänden der Einbau von Fenstern oder die Vergrößerung vorhandener Fensterflächen nicht möglich ist: Lichtschächte, Lichtgräben oder Oberlichter. Auch hochliegende Kellerfenster, etwa als Fensterband ausgeführt, sind eine gute Idee.

Lichtschächte mit Fenstern bringen Licht in den Keller.
Tageslicht durch Lichtgräben

Kellerwand warm einpacken nach oben

Hochliegende Kellerfenster als Fensterband

Wird der Keller als Wohnraum genutzt, müssen die Zimmer natürlich beheizbar sein. Deshalb ist im Keller eine gute Wärmedämmung gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV) Pflicht. Im Wohnkeller ist eine Rundum-Dämmung gefragt: Neben den Kellerwänden sollte auch der Kellerboden gut gedämmt werden, um die neuen Wohnräume im Keller gegen das kalte Erdreich abzuschotten.

Zumindest bei den Kellerwänden haben Hausbesitzer die Wahl zwischen einer Außendämmung (Perimeterdämmung) oder einer Innendämmung. Die Perimeterdämmung ist am effektivsten, allerdings aufwendig, relativ teuer und auch nicht immer machbar. Für solche Einzelmaßnahmen gibt es über die Förderbank KfW (www.kfw.de) einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro.

Feuchteschäden erkennen nach oben

Für feuchte Wände gibt es individuelle Lösungen und Produktsysteme.

Räumlichkeiten im Kellergeschoss lassen sich nur dann realisieren, wenn ein dauerhafter Schutz vor Feuchtigkeit gewährleistet ist. Oft liegt die Ursache für feuchte Kellerwände an einer fehlenden oder schadhaften Abdichtung. Das Schadensbild ist allerdings nicht immer gleich: Auftreten können zum Beispiel Putzabplatzungen, Schimmel oder Salzausblühungen. Wichtigste Regel bei der Kellersanierung: Zuerst muss die Ursache der Feuchtigkeit gefunden werden. Gibt es defekte Wasserleitungen, Schäden an Fensterbänken oder Regenrohren, liegt es am Spritzwasser, und wie sieht es mit der Abdichtung der Kellerwände aus? Lassen Sie sich von einem Fachmann oder einem Bausachverständigen bei der Kellersanierung beraten. Aufschluss über den Zustand des Kellers gibt eine Bauwerksdiagnostik.

Dabei können folgende Punkte geklärt werden:

  • Durchfeuchtungsgrad
  • und/oder Salzgehalt des Mauerwerks
  • die Mauerwerkskonstruktion
  • Wasserbelastung von außen
  • Bodenverhältnisse und daraus resultierender Lastfall
  • bei einer innenseitigen Kellersanierung wichtige raumklimatische Messungen

Erst nach diesen Prüfungen kann festgelegt werden, welche Maßnahmen für die Kellersanierung erforderlich und wie hoch die Kosten sind. Inzwischen gibt es moderne Baustofflösungen für viele „Kellerprobleme“. Sanierungs-, Abdichtungs- und Dämmsysteme sowie spezielle Fenster und Türen machen Schluss mit Muff und Feuchtigkeit.

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