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Pflanzenschutz/Bodenquerschnitt


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Das Gartenjahr 2001 ist nur wenige Monate alt, das Tageslicht wird länger und der Freizeitgärtner aktiviert seine Gartenarbeiten.

Neue, interessante Gemüse- und Blumensämereien werden ausgesät, pikiert, gepflanzt, bewertet und als gut oder schlecht bei den Gartenbegehungen mit dem Gartenfachberater in Erinnerung bleiben.

Der zeitlich richtige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die genaue Dosierung von anorganischem Dünger oder Naturdünger und Bodenverbesserungsmitteln tierischen Ursprungs wird diskutiert und abgewogen.
Die gartenfachliche Tätigkeit wird also auch im Gartenjahr 2001 abwechslungsreich und mit neuen Erkenntnissen hoffentlich enden.

Wären da nicht Fragen über Fragen:

Deutsches Pflanzenschutzgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 wurde zusätzlich zur bisherigen Vertriebszulassung auch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels gesetzlich gebunden und somit EU-einheitlich geregelt. Am 1. Juli 2001 tritt mit der Indikationszulassung eine sehr wichtige Änderung im deutschen Pflanzenschutzgesetz inkraft.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch in dem in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Anwendungsgebiet eingesetzt werden.
Sicherlich ist von dieser Änderung der Berufsstand der Gärtner und der Landwirte besonders betroffen. Wie wirkt sich aber diese Änderung auf den Hobbygärtner aus?

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Einsatz von organischen Düngemitteln
Oft erlebe ich bei Ausspracheabenden mit Freizeitgärtnern, die ihren Gartenboden über eine örtliche Aktion ihrer Siedlergemeinschaft haben untersuchen lassen, eine sichtbare Verwunderung.

Überhöhte Phosphor- und Kaliwerte? Das kann nicht sein, ich verwende doch nur Horn- und Knochenmehl.
Der Einsatz von organischen Düngemitteln ist keine Freistellung von einer Überdüngung des Gartenbodens. Hier kann der Gartenfachberater noch klare Fakten schaffen. Was tun, wenn die Frage kommt: BSE-Gefahr durch organische Düngemittel? In einer Pressemitteilung der Industrievereinigung Gartenbedarf e.V. (IVG) vom Februar 2001 heißt es:

„Die in der Industrievereinigung Gartenbedarf zusammengeschlossenen Anbieter von Düngemitteln richten ihre Produkte nach hohen Qualitätserfordernissen, den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und allen gesetzlichen Anforderungen aus. Ein Einsatz von Tiermehl aus Tierkörperbeseitigung in Düngemitteln wird ausgeschlossen. Soweit sich Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ergeben, werden diese in vollem Umfang umgesetzt.”

Abschließend stellt sich noch die Frage nach dem Wetter. Erfreulicherweise ist hier die Trefferquote der Wetterfrösche recht hoch.

Bitte melden Sie den Kommentar nur, wenn er andere Menschen beleidigt, beschimpft oder diskriminiert, oder Äußerungen enthält, die Gesetze verletzen (beispielsweise zu einer Straftat aufrufen).


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