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Familienheim und Garten, Copyright: Siegfried Mairböck
 
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Autor
Breidbach, Martin

Baumkontrolle


Bei einem Spechtloch muss mit einer erheblichen Höhlung des Stammes gerechnet werden.
© Breidbach, Martin
Bei einem Spechtloch muss mit einer erheblichen Höhlung des Stammes gerechnet werden.
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November 2007 Neben Vorträgen, Schnittkursen oder Beratungen zur Gartengestaltung gehören auch die Beratungen zum Nachbarrecht mittlerweile fast zum täglichen Brot der Fachberater in den Landesverbänden. Dabei spielen auch immer mal wieder Bäume in direkter Grenznähe auf dem Nachbargrundstück, aber auch im eigenen Garten eine Rolle.

Vor vielen Jahren gepflanzt, weisen die Bäume nicht nur eine stattliche Höhe auf. Auch Überhang, Schattenwurf oder Laub- und Nadelfall führen zu Streitigkeiten unter den Nachbarn. Daneben sorgen größere Baumbewegungen bei Stürmen, ein schiefer Stand des Baumes, Stammrisse, Fruchtkörper von holzzerstörerischen Pilzen an den Stämmen und im Wurzelbereich (siehe FuG 10/2007) oder sonstige Defektsymptome an den Bäumen (Totholz im Baum, schütteres Laub, frühzeitiger Laub- und Nadelfall, Spechtloch als Anzeichen für Höhlungen, Wurzelanhebungen usw.) für Unruhe beim Baumbesitzer oder auch beim Nachbarn. Sollte ein solcher Baum umstürzen oder stärkere Äste abbrechen, sind meist ärgerliche und langwierige Auseinandersetzungen zwischen den Nachbarn oder auch mit den Versicherungen die Folge.

Dabei spielen Bäume im Garten nicht nur in gestalterischer Hinsicht eine wichtige Rolle. Sie sorgen unter vielem anderen für Abkühlung, Luftreinheit und Wohlbefinden und sind in den heißen Sommermonaten ein natürlicher Schattenspender. Ein frühzeitiges Erkennen von Schäden kann dazu führen, das ein besonderer Baum nicht gefällt werden muss, sondern durch einen sachgemäßen Rückschnitt erhalten werden kann.

Ist bei diesem Baum die Verkehrssicherheit noch gewährleistet?
© Breidbach, Martin
Ist bei diesem Baum die Verkehrssicherheit noch gewährleistet?
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Es lohnt sich also, einen regelmäßigen Blick auf seine Bäume zu werfen. Diesen Blick besonders geschult haben die Fachberater Sven Görlitz aus dem LV Baden-Württemberg, Ilja Ratschinski aus dem LV Rheinland und Martin Breidbach aus dem LV Hessen bei einem mehrtägigen Theorie- und Praxis-Seminar im Frühjahr diesen Jahres. Erfolgreich abgeschlossen wurde das Seminar mit einer Prüfung und dem Titel eines "FLL-zertifizierten Baumkontrolleurs".

Dabei ging es neben den rechtlichen und baumbiologischen Grundlagen der Baumkontrolle (einschließlich der Baumartenkenntnis) v.a. um das Erkennen und Beurteilen von Schäden und Schadsymptomen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um die praktische Durchführung der Baumkontrolle sowie um die Festlegung des Handlungsbedarfs.

In den eigenen Landesverbänden bieten die drei Fachberater bei Beratungen vor Ort neben einer Inaugenscheinnahme gegebenenfalls eine Untersuchung mit einfachen Hilfsmitteln (Hippe, Gummihammer, Wunduntersuchungsbohrer) an. Allen anderen Verbandszugehörigen stehen sie telefonisch für kurze Anfragen bezüglich der Verkehrssicherheit von Bäumen auf oder an ihrem Grundstück zur Verfügung.

Ihr Bundesgartenfachberater

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