Autor
Neumann, Siegfried
Imposante Kaiserkrone
© Neumann, Siegfried
Befinden sich Pflanzen aus unterschiedlichen Herkünften im Umfeld, bilden die Pflanzen Samenstände. Wer nur eine Zwiebel pflanzt, mit deren Tochterzwiebeln einen größeren Bestand aufbaut, erntet nur dann Samen, wenn Bienen Pollen aus anderen Beständen zu den Blüten tragen.
© Neumann, Siegfried
Gelb blühende Exemplare sorgen in gemischt blühenden Beständen für einen angenehmen farblichen Kontrast.
Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
April 2006 Zu den attraktivsten Frühlingsblumen unserer Gärten zählt die Kaiserkrone, vom Botaniker Fritillaria imperialis genannt. Dieses Liliengewächs braucht zur vollkommenen Entwicklung tiefgründigen, nahrhaften, frischen (kühlen) Boden und einen sonnigen Standort. Lichte Beschattung wird noch akzeptiert.
Der Siedlerfreund ist gut beraten, die faustgroßen, gelblichen, stark riechenden Zwiebeln alle vier bis fünf Jahre nach Welken der Sprosse (Ende Juni) aufzunehmen. Im Verlauf des August kommen selbige wieder in den Boden. Die Pflanztiefe beträgt, je nach Größe der Zwiebeln, 20 bis 30 cm. Vermehrt wird mittels Aussaat (sofort nach der Samenernte) und Tochterzwiebeln, welche beim Putzen der aufgenommenen Zwiebeln anfallen. Die Samen keimen erst nach Einwirkung von Frost im folgenden Frühjahr. Bis zum Erreichen der Blühstärke bedürfen die Sämlinge vier bis sechs Jahre guter Pflege.
Beim Vorbereiten der Pflanzstellen wird 6 bis 8 kg/m2 Komposterde mit eingebracht. Im Frühjahr sorgt eine rechtzeitige Volldüngergabe (50 g/m2) für optimale Entwicklung. In wenigen Wochen wachsen kräftige, optisch sehr wirksame Pflanzen heran. Ihre großen roten, selten gelben, becherförmigen Blüten öffnen sich, je nach Standort und Witterungsverlauf, Anfang bis Ende April. Die Zwiebeln der Kaiserkrone enthalten das Alkaloid Imperialin (Herzgift). Wühlmäuse meiden deshalb bei ihrer Nahrungssuche diese Zwiebel.
Ihr Gartenfachberater
Bitte melden Sie den Kommentar nur, wenn er andere Menschen beleidigt, beschimpft oder diskriminiert, oder Äußerungen enthält, die Gesetze verletzen (beispielsweise zu einer Straftat aufrufen).